Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Unser Hinweisgeberschutzsystem ist ein wichtiger Bestandteil unserer Webseite, um sicherzustellen, dass wir mögliche Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien schnell und effektiv aufdecken können. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Mitglieder, unsere Kunden und Mitarbeiter sich sicher fühlen, wenn sie uns Informationen über mögliche Verstöße mitteilen.
Unsere Meldestelle:
Beauftragte interne Vertrauensperson und externer Datenschutzbeauftragter
Die Meldekanäle:
Tel: 0170 4542727 (externer Datenschutzbeauftragter)
E-Mail: hinweisgeber@emslandhandwerk.de
Unser externer Datenschutzbeauftragter als Beratender der internen Vertrauensperson steht Ihnen als Meldekanal zur Verfügung, um Hinweise per Mail, telefonisch oder postalisch entgegenzunehmen. Wir garantieren, dass alle Informationen vertraulich behandelt werden und dass keine Rückschlüsse auf den Hinweisgeber gezogen werden können.
Um das Hinweisgeberschutzsystem zu nutzen, können Sie einfach den externen Datenschutzbeauftragten kontaktieren und Ihre Bedenken oder Hinweise mitteilen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Identität zu offenbaren oder auch das Recht anonym zu bleiben. Um mögliche Verstöße schneller und effektiver durch unsere Meldestelle zu untersuchen, kann Ihre Identität jedoch von Vorteil sein.
An dieser Stelle noch einige Hinweise um den Inhalt Ihrer Meldung und Ihre Identität zu schützen:
- verwenden Sie bei E-Mail-Anfragen nach Möglichkeit nicht Ihren Arbeitsplatz-Rechner und nicht Ihre Betriebs-Emailadresse, sondern nutzen Sie beispielsweise ein privates Mailpostfach
- senden Sie nicht unmittelbar Beweismaterial (Dateien, etc.) per Mail an den Datenschutzbeauftragten, sondern bringen Sie zunächst Ihr Anliegen vor
Gemeldet werden können zum Beispiel Verstöße, die folgende Bereiche betreffen:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Diese Meldungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, aber das Hinweisgeberschutzgesetz schützt die Person, die die Meldung macht, vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassung, Abmahnung oder Diskriminierung.
Wir möchten betonen, dass wir alle Hinweise ernst nehmen und dass wir uns verpflichtet haben, mögliche Verstöße Gesetze und interne Richtlinien zu untersuchen und zu beheben. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung bei der Aufrechterhaltung einer sicheren und ethischen Arbeitsumgebung.