Meisterschule
Sie wollen einen eigenen Betrieb gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen? Sie wollen als angestellter Meister eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Handwerk übernehmen? Sie wollen Ihren beruflichen Erfolg selbst in die Hand nehmen?
Dann führen wir Sie zum Meisterbrief!
Folgende Meistervorbereitungslehrgänge bieten wir an:
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit in dem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren werden je nach persönlicher Voraussetzung ab 01.08.2020 zu 50 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 50 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Zudem gibt es in Niedersachsen seit dem 01.09.2017 die Meisterprämie. D. h., wer nach dem 01.09.2017 das Meisterprüfungszeugnis in den Händen hält (Teile I bis IV) kann vom Land Niedersachsen unter Einhaltung der Voraussetzungen eine Prämie von 4.000,00 Euro erhalten!