Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
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Neues Geschäftspotenzial erschließen –
Sicherer Umgang mit der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV fordert bei Neuvermietung oder Verkauf von Immobilien den Energieausweis und offenbart Sanierungslücken. Sichern Sie sich hier neues Geschäftspotenzial. Mit der Fortbildung zum/zur Gebäudeenergieberater/in HWK sind Sie auf dem aktuellen Kenntnisstand und zeigen Ihren Kunden, dass Sie am Puls der Zeit sind. Außerdem dürfen Sie Energiepässe ausstellen. So sichern Sie sich ein neues und aussichtsreiches Geschäftsfeld. Weiterhin helfen Sie Ihren Kunden mit kompetenter Beratung in allen Energiefragen rund um Wohngebäude. Darüber hinaus sind bei Arbeiten an Neu- und Bestandsbauten sichere Kenntnisse über die Vorgaben der aktuellen EnEV erforderlich, um den Kunden fachgerecht zu beraten.
Was wird vermittelt?
Wir vermitteln Ihnen fundierte Kenntnisse aus folgenden Bereichen:
Bauwerk und Baukonstruktion: Bauphysikalische und ökologische Beurteilung von Baustoffen, Bewertung und Auswahl von energieeffizienten Konstruktionen, Umweltschutz und Baustoffrecycling.
Bauphysik: Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzvorschriften.
Technische Anlagen: Beurteilung und Auswahl nach Energieeffizienz und Komfort.
Energieeinsparverordnung EnEV: Anforderungen, Nachweise.
Modernisierungsplanung: Vorgaben zur Energieeinsparverordnung im Gebäudebestand, Dokumentation von Gebäuden und technischen Anlagen für bauphysikalische Beurteilung, Berechnung nach der EnEV, Konzeptentwicklung für Verbesserung der Gebäudeenergiebilanz, Kosten-Nutzen-Rechnung, Entsorgungskonzepte, rechtliche Bestimmungen für Bauen im Bestand.
Am Ende des Lehrganges absolvieren Sie eine Prüfung vor der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim. Danach erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie berechtigt, die Bezeichnung „Gebäudeenergieberater/in HWK“ zu führen.
Der Lehrgang richtet sich an Meister/innen aus dem Bau- und Ausbaugewerbe sowie Ingenieure/innen und Techniker/innen eines baunahen Berufes sowie an Architekten/innen. Seit 2019 dürfen die Gebäudeenergieberater des Handwerks wieder die von der KfW geförderten Einzelmaßnahmen durchführen und die entsprechenden förderrelevanten Bestätigungen ausstellen. Gebäudeenergieberater dürfen somit als Energieberater und ausführender Handwerksbetrieb auftreten.
Dauer: ca. 6 Monate (240 Unterrichtsstunden á 45 Minuten);
Unterrichtstage: Dienstag u. Donnerstag: 18.00 Uhr - 21.15 Uhr; Samstag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr; ggf. am Freitag
Lehrgangsgebühr: ca. 2.950,00 €
Prüfungsgebühr: ca. 380,00 €
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Sie sind seit vielen Jahren Führungskraft. Oder vielleicht sind sie auch ganz neu in der Position. Trotz vieler Fortbildungen ändert sich zu wenig. Sie verspüren oft ungesunden Stress und Überforderung (gerade bei den digitalen Tools). Es fehlt wertvolle Zeit zum Führen. Für Strategie. Und für Ziele. Die gute Nachricht zuerst: Sie haben nicht versagt! In diesem Seminar nehmen wir uns die Zeit und bauen eine bessere Führungskompetenz auf. Mit handverlesenen Softskills und wichtigen Tools aus der Microsoft 365-Welt.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Das Telefon gehört für jedes Unternehmen zum Arbeitsalltag und ist in der heutigen Zeit neben dem Computer unser wichtigstes Kommunikationsmittel. Ob Erstkontakte, Reklamationen, Routine- oder Konfliktgespräche, in jeder Situation und bei jedem Gesprächspartner professionell zu bleiben, ist eine hohe Kunst. Wer diese Kunst beherrscht, ist nicht nur eine gute Visitenkarte für das Unternehmen, sondern schafft auch für sich selbst eine optimale Voraussetzung für ein positives, wertschätzendes und möglichst stressfreies Telefonverhalten. Das Ziel dieses Seminar ist, dass das persönliche Telefonverhalten optimiert wird und gelernt wird, Telefongespräche kunden- und serviceorientiert zu steuern. Die Mitarbeiter/Azubis lernen das notwendige Handwerkzeug, um Gespräche verbindlich zu gestalten und sich in schwierigen Situationen abzugrenzen. Neben einer professionellen, serviceorientierten Grundhaltung, die die Mitarbeiter/Azubis dem Anrufer vermitteln, können diese durch die Anwendung einfacher Techniken zeitsparend zu verbindlichen Vereinbarungen gelangen.
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Die beste Software nutzt Ihnen nichts, wenn Ihnen die richtigen Kalkulationswerte fehlen. Marktgerechte Kalkulation und Konstencontrolling sind heute für jeden Betrieb überlebenswichtig, gerade in dem derzeitig wirtschaftlich herausfordernden Umfeld. Ob Madame, Moser, Winworker oder andere Branchenprogramme. Das Seminar zeigt auf, wie man seine eigenen Kalkulationsstammdaten selbst ermittelt und hinterlegt und welche Alternativen es zu den Branchenprogrammen auf Excelbasis gibt.
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Der Fachkräftemangel gehört weiterhin zu den größten Herausforderungen der Handwerksbetriebe. Dieses Seminar vermittelt nun praxisorientierte Strategien, um die Reichweite von Stellenanzeigen gezielt zu maximieren und online passende Kandidaten erfolgreich anzusprechen. Durch interaktive Elemente und praxisnahe Beispiele erhalten sie einen umfassenden Überblick über die effektive Nutzung von Job-Portalen.
Dieses Seminar richtet sich an Bauleiter und Monteure und hat das Ziel, die Teilnehmer in den Bereichen professionelles Auftreten, angemessenes Verhalten und effektive Kommunikation zu schulen. Durch praxisnahe Übungen und Beispiele sollen die Teilnehmer lernen, wie sie in verschiedenen beruflichen Situationen souverän und respektvoll auftreten können. Angeleitet werden sie dabei von einem erfahrenen Bauunternehmer und Coach.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Knigge steht für mehr als Tischmanieren. Alle Mitarbeiter – auch Auszubildende – sind das Aushängeschild und die Visitenkarte eines Unternehmens. Deshalb werden gute Umgangsformen mit dem Start ins Berufsleben wichtig. Auszubildende, die Kundenkontakt haben, tragen durch ein höfliches Benehmen, sicheres Auftreten und ein gepflegtes Äußeres zum guten Ruf einer Firma bei. Der Start ins Berufsleben ist für viele Azubis mit Unsicherheiten angesichts des ungewohnten und neuen Terrains verbunden. Was kommt in der Ausbildung auf mich zu? Wie wird es im Unternehmen sein? Was mache ich, wenn ein Kunde vor mir steht? Kann ich überhaupt richtig und gut kommunizieren? In diesem Seminar lernen Auszubildende die Grundlagen guter Umgangsformen. Im Seminar werden die Grundlagen richtiger Kommunikation mit dem Kunden vermittelt. Die Auszubildenden lernen Gesprächsführung und das Verhalten in schwierigen Situationen kennen, um Ihr Unternehmen in jeder Hinsicht positiv präsentieren zu können.
In einer Zeit, in der Kunden zunehmend hohe Qualitätsstandards erwarten, ist es von entscheidender Bedeutung, die Grundlagen des Qualitätsmanagements (QM) zu verstehen und anzuwenden, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen und das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Außerdem ist es wichtig Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren, um eine gute Qualitätskultur im Unternehmen zu schaffen.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine grundlegende Einführung in die wesentlichen Konzepte, Prinzipien und Werkzeuge des QM. Des Weiteren wird die Definition von Qualität vermittelt und die verschiedenen Ansätze des QM behandelt. Es wird sich mit den Vorteilen eines effektiven Qualitätsmanagementsystems auseinandergesetzt und die wichtigsten Prinzipien wie z. B. kontinuierliche Verbesserung, Kundenorientierung und prozessorientierter Ansatz werden behandelt.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Eigentlich klappt alles ganz gut – doch immer wieder ärgern Sie sich doch?
Die Motivation von Einzelnen scheint extrem zu sinken, sie werden langsamer, fehlen häufiger (auch unentschuldigt), verhalten sich gegenüber Kollegen/innen und Kunden nicht so, wie Sie es sich wünschen? Welche Chancen haben Sie, die Mitarbeiter/innen zu erreichen? Und zwar nicht nur mit arbeitsrechtlichen Schritten?
In diesem Seminar soll anhand von konkreten Fallgestaltungen aus der Beratungspraxis gezeigt werden, wie Sie als Arbeitgeber/in herausfinden – will er/sie nicht oder kann er/sie nicht? Und wie reagieren Sie jeweils darauf?
Steht die Kündigung eines Mitarbeiters an? Dann folgt im Anschluss ein Prozess, vor dem es vielen graut. Trennungsgespräche gehören zweifelsohne zu den schwierigsten Aufgaben einer Führungskraft. Gerade deshalb ist es jedoch entscheidend, sich bestmöglich auf ein wertschätzendes Gespräch vorzubereiten. Denn das vermeiden von Gesprächen oder ein unsensibler Umgang mit dem Thema kann dem Ruf Ihres Betriebes schaden und die Motivation der verbleibenden Mitarbeitenden dämpfen. In diesem Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie sich bereits im Vorfeld mit Ihren eigenen Gefühlen und denen der betroffenen Mitarbeitenden auseinandersetzen, um eine sichere und klare Kommunikation zu gewährleisen.
In Zusammenarbeit mit den Bauanwälten CONVENTUM PartG mbH aus Düsseldorf bieten wir für unsere Innungsbetriebe das nachfolgende, auf die betriebliche Praxis ausgerichtete Seminar zum Thema „Bauvertrag und Bauzeit – Rechtssichere Anwendung der VOB/B und des BGB-Bauvertragsrechts“ an.
In diesem Seminar tauchen Sie in wertvolles Erfolgswissen ein und entdecken Strategien, die aus dem Hochleistungssport inspiriert sind. Diese Ansätze machen schnell deutlich, wie sie als Mitarbeiter, Führungskraft oder Teammitglied ein dauerhaft hohes Motivationslevel erreichen und halten können.
Nach diesem Seminar werden sie voller Selbstvertrauen in der Lage sein, Motivationsstrategien erfolgreich anzuwenden, um sich selbst und andere langfristig zu begeistern und zu stärken.
Ich will meinen erkrankten Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten: Wie mache ich das richtig? Nur wenige Dinge müssen beachtet werden! Wie komme ich überhaupt ins Gespräch? Muss ich etwas dokumentieren, wenn ja, was? Und wie kann ich den einzigen Fehler, den ich machen kann, vermeiden? Alle diese Dinge werden in diesem Seminar thematisiert.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.