TISCHLER-HANDWERK
Fachtheoretischer/Fachpraktischer Vorbereitungslehrgang auf die Teile I + II der Meisterprüfung im Tischler-Handwerk
In diesem Teil der Weiterbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Tischler-Handwerk beherrschen muss. Sie lernen Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.
Lehrgangsinhalte
- Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik
-Fertigungskonzept und Umsetzungsmöglichkeiten
-Grundlagen der Gestaltung, Entwurfs- und Zeichentechnik
-Produktentwicklung, Anforderungen an Konstruktionen
- Montage und Instandhaltung
-Montage-Ablaufplanung, Baustelleneinrichtung, Baustellenlogistik
-Überwachung und Endabnahme, Instandhaltung
-Koordination von Montageleistungen, Montagetechniken
-Objektbezogene Schutzmaßnahmen, Schließ- und Schutzsysteme
- Auftragsabwicklung
-Auftragsbeschaffung, Angebotserstellung
-Arbeitsplanung, Regelwerke, Material- und Betriebsmitteleinsatz
-Fertigungsunterlagen, Vergabe von Unteraufträgen
-Technikeinsatz, Datenermittlung und Kalkulation, Umgang mit Produkten
- Betriebsführung und Betriebsorganisation
-Ermittlung der Betriebskosten, betriebliche Kostenstruktur, Kennzahlen
-Marketing und Konzepte für den Umgang mit Kunden
-Qualitätsmanagement, Personalwirtschaft
-Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
-Planung der Betriebsstätte und der Logistikprozesse, Kooperationen
Fakten
Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit indem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
Kursbeginn: September 2025 (voraussichtlich)
ca. 18 Monate (590 Unterrichtsstunden á 45 Minuten)
Kreishandwerkerschaft Grafschaft Bentheim, Harm-Hindrik-Straße 2, 48527 Nordhorn
Lehrgangsgebühr:
ca. 4.425,00 €
Prüfungsgebühr: ca. 859,00 €